Lassen Sie sich einfach vertreten!

Auf den Kanarischen Inseln, dem spanischen Festland und den Balearen

Die Vertretung meiner Mandanten vor Ort spielt eine wichtige Rolle in meiner täglichen Tätigkeit als deutsch-spanischer Rechtsanwalt. Dies gilt sowohl im Immobilienrecht als auch bei der Abwicklung von Erbschaften in ganz Spanien. Aufgrund der großen Distanz und des hohen zeitlichen Aufwands zieht es der Großteil der Mandantschaft vor, sich vor Ort von einer Person ihres Vertrauens vertreten zu lassen. Ich übernehme die Vertretung sowohl bei allen öffentlichen Stellen (Behörden, Notare, Gerichte) als auch gegenüber Privatpersonen und Unternehmen.

Für eine Beauftragung brauchen Sie nicht herkommen, diese kann auch aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz erfolgen. Für Tätigkeiten bei öffentlichen Stellen ist aber in der Regel eine notarielle Vollmacht notwendig, die ich kurzfristig in Zusammenarbeit mit einem Notar Ihrer Wahl oder der spanischen Botschaft in Deutschland zur Unterschrift vorbereiten kann.

Nach oben scrollen