Immobilienrecht und Erbrecht auf Teneriffa

Ich bin Philipp Beyer, Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF). Seit über 20 Jahren begleite ich deutschsprachige Eigentümer auf Teneriffa — vom Kauf bis zum Nachlass.

Ich arbeite nur in diesen beiden Rechtsgebieten — dafür vollständig.

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Philipp Beyer – Rechtsanwalt & Abogado

Über mich

Ich berate und vertrete Käufer und Verkäufer von Immobilien, Vermieter und Wohnungseigentümer — sowie Erben, die einen Nachlass auf Teneriffa vom deutschsprachigen Raum aus abwickeln.

Meine Mandate bearbeite ich selbst, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss. Notartermine nehme ich auf Wunsch mit Vollmacht wahr — Sie müssen dafür nicht anreisen.

Übernehme ich eine Sache nicht, sage ich Ihnen das gleich im ersten Gespräch und nenne Ihnen, wo es geht, einen Kollegen.

Ich empfange Sie in Santa Cruz de Tenerife und im Büro Costa Adeje.

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Auf einen Blick

  • Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF) — beide Zulassungen in einer Person
  • Über 20 Jahre Kanzleipraxis auf Teneriffa
  • Ich bearbeite Ihr Mandat selbst, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss
  • Beratung auf Deutsch, Verhandlung und Schriftverkehr auf Spanisch
  • Vollständige Abwicklung auch ohne Ihre Anreise — auf Wunsch per Vollmacht
  • Unabhängig — keine Provisionen von Maklern, Bauträgern oder Banken
  • Feste Honorare, offengelegt vor Mandatserteilung

Was Sie wissen sollten

Fünf Punkte, die vor jedem Mandat auf Teneriffa relevant sind:

  1. Nicht jeder „deutsche Anwalt" auf Teneriffa besitzt eine deutsche Zulassung — die Bezeichnung ist ungeschützt.
  2. Der spanische Notar ist neutral: er beurkundet, aber er vertritt keine Parteiinteressen.
  3. Beim Immobilienverkauf ohne spanischen Wohnsitz behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein (IRNR-Quellensteuer).
  4. Kanarisches Erbschaftssteuerrecht unterscheidet sich erheblich vom spanischen Festland — in der Regel deutlich günstiger.
  5. Ferienvermietungslizenzen auf Teneriffa sind objektgebunden und nicht frei übertragbar.

Kontakt

Erstkontakt per Formular, E-Mail oder Telefon — ich melde mich persönlich.

Angaben in deutscher Zeit, unverbindlich. Auf Teneriffa ist es eine Stunde früher.

Aus dem Ratgeber

Beiträge aus dem Ratgeber-Bereich der Kanzlei Beyer.

Immobilienrecht

Modelo 210: Neue Abgabefristen ab 2026 für Nichtresidenten in Spanien

Das spanische Finanzministerium hat die Abgabefristen der Nichtresidenten-Steuererklärung neu geordnet. Für das Steuerjahr 2026 gelten neue Erklärungszeiträume — für 2025 bleibt es bei den bisherigen Fristen.

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EU-Erbrechtsverordnung: Welches Erbrecht gilt bei Wohnsitz in Spanien?

Seit dem 17. August 2015 bestimmt nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern der letzte gewöhnliche Aufenthalt, welches Erbrecht auf einen Nachlass anwendbar ist. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer mit Lebensmittelpunkt oder Immobilie auf Teneriffa entscheidet die EU-Erbrechtsverordnung damit über die gesamte Nachlassplanung – und lässt sich durch eine Rechtswahl gezielt steuern.

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Maklerprovision bei der Wohnungsmiete in Spanien: Wer zahlt den Makler?

Bei der Wohnraummiete in Spanien trägt seit Mai 2023 der Vermieter die Kosten des Maklers – zwingend, auch auf Teneriffa. Für welche Mietverträge die Regel gilt, wo ihre Grenzen liegen und was mit bereits gezahlten Provisionen geschieht.

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Mietrecht

Mietrecht auf Teneriffa – Leitfaden für Vermieter und Mieter

Wohnraummiete, Geschäftsraummiete und touristische Kurzzeitvermietung folgen in Spanien drei verschiedenen Regelwerken. Ein strukturierter Überblick über das Mietrecht auf Teneriffa – mit Verweisen auf vertiefende Beiträge zu den einzelnen Fragen.

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