Beratung mit Erfahrung.

Seit 20 Jahren bin ich ununterbrochen vor Ort spanienweit rechtsberatend für meine hauptsächlich deutschsprachigen Mandanten tätig.

Über mich.

Ich bin seit zwei Jahrzehnten leidenschaftlich als deutscher Rechtsanwalt & spanischer Abogado (in Spanien verliehener Anwaltstitel) auf der Kanarischen Insel Teneriffa beruflich und privat niedergelassen. Früh habe ich damit begonnen, mich in meinen Beratungsschwerpunkte im Immobilien- und Erbrecht zu spezialisieren. Darüber hinaus war ich einige Jahre -als bisher einziger deutscher Rechtsanwalt auf den Kanaren- von der Rechtsanwaltskammer Teneriffa bestellter Pflichtverteidiger. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit, aber sehr mit dieser verflochten, bin ich selber Mitglied und Organ mehrerer Eigentümergemeinschaften, Vermieter,  Mieter und Geschäftsführer von mehreren spanischen Gesellschaften. Aus diesem Grund kann ich mich gut in die jeweilige Position meiner Madanten hineinversetzen und weiss genau, „wo der Schuh drücken“ kann.

Beruflicher Werdegang

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Potsdam mit Auslandsaufenthalten in Spanien und der Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen u.a. im Erbrecht war ich in verschiedenen Stationen der Justiz und bei spezialisierten Anwaltskanzleien in Deutschland und Spanien tätig. Nach einigen Jahren gemeinschaftlicher Tätigkeit mit anderen Kollegen bin ich seit mehreren Jahren als Einzelanwalt niedergelassen  Daneben kann ich auf eine langjährige Tätigkeit als Pflichtverteidiger von der Rechtsanwaltskammer Teneriffa zurückblicken.

Zulassungen zur Anwaltschaft
Deutschland: Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin)
Spanien: Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife (ICATF)

Tätigkeitsschwerpunkte
Immobilienrecht, Mietrecht, Erbrecht

Verhandlungssprachen
Deutsch, Spanisch, Englisch

Mitgliedschaften
Deutsch-Spanische Juristenvereinigung e.V.

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